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Tipps
 Berufsunfähigkeitsrente

Tipps für Fortgeschrittene, Tipps für Profis und die, die es noch werden wollen.

Andrea Link, Versicherungsmaklerin & AUV-Mitglied gibt Berufsunfähigkeitstipps

Andrea Link, AUV - Mitglied - Versicherungsbüro - Versicherungsmakler

Berufsunfähigkeitsrente bzw. Berufsunfähigkeitsversicherung -
worauf muss ich achten?
Hier meine Tipps zu Berufsunfähigkeitsversicherungen.


Von den vielen Qualitätskriterien möchte ich auf einige wichtige aufmerksam machen:

VERZICHT AUF ABSTRAKTE VERWEISUNG.

Darunter ist zu verstehen, dass nur relevant ist, ob ich in meinem ausgeübten Beruf zu 50 % oder mehr eingeschränkt bin. Es kann nicht auf ein anderes Berufsbild verwiesen werden.

Mein Tipp
: Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass sowohl im Erst- als auch im Nachprüfverfahren darauf verzichtet wird.

AKZEPTABLE REGELUNG ZUR UMORGANISATION DES BETRIEBES.

Der Versicherer kann prüfen, ob eine Umorganisation des Arbeitsplatzes zumutbar ist.

Mein Tipp
: Wählen Sie einen Versicherer, der bei Meinungsverschiedenheit die Rente weiterzahlt; notfalls bis zur ersten gerichtlichen Instanz.

GARANTIERT STEIGENDE LEISTUNGEN IM VERSICHERUNGSFALL.

Werden Sie berufsunfähig, zahlen fast alle Versicherer - wenn überhaupt - eine Steigerung Ihrer Rente lediglich in Abhängigkeit von den Überschüssen. Bereits heute gibt es etliche Versicherer, die keine Steigerung mehr finanzieren können.

Mein Tipp
: Entsprechend der Forderung von Stiftung Warentest, auch "eine Dynamik für den Leistungsfall zu vereinbaren", sollten Sie darauf nicht verzichten.

VORÜBERGEHENDE REDUZIERUNGSMÖGLICHKEIT.

Nach der Geburt eines Kindes oder einer finanziell schwierigen Phase kann es notwendig sein, den Beitrag bzw. den Schutz zu reduzieren. Die ursprüngliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann üblicherweise nur mit erneuter Gesundheitsprüfung wiederhergestellt werden.

Mein Tipp
: Wählen Sie einen Versicherer, der dies ohne neue Prüfung ermöglicht.

MITVERSICHERUNG VON NICHT BEKANNTEN ERKRANKUNGEN.

Grundsätzlich können Versicherer kündigen oder den Beitrag erhöhen, wenn nachträglich Krankheiten bekannt werden.

Mein Tipp
: Achten Sie in den Versicherungsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen auf einen Hinweis, dass der Versicherer auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 VVG, § 163 VVG und 164 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) verzichtet.

FAIRE GESUNDHEITSFRAGEN.

Damit sollen Ihnen vollständige Angaben ermöglicht werden, damit der Versicherungsschutz auf einem sicheren Fundament steht.

Mein Tipp
: Sichern Sie sich diese existentielle Grundlage, solange Sie gesund sind. Vorerkrankungen können meist nicht mitversichert werden oder können dazu führen, dass kein Vertrag zustande kommen kann. Sollte das Einkommen anfangs noch gering sein, gibt es Versicherer, die Ihnen eine Aufstockung der Berufsunfähigkeitsversicherung ohne neue Gesundheitsprüfung ermöglichen.

Weitere Tipps erhalten Sie bei allen AUV - Versicherungsspezialisten für Berufsunfähigkeitsversicherungen.

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